Vorträge: BTWH


Die Avantgarde und das Elementare

Ingo Zechner

Vortrag im Rahmen der BTWH-Jahrestagung 2011

»Avantgarde 1923. Diskurse der Zeitschrift G – Material zur elementaren Gestaltung«

Eberhard-Karls-Universität, Tübingen

2. Juni 2011

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BTWH-Forschungsschwerpunkt 2010/2011: G. 1923

Ökonomie des Überflusses – Der andere neue Mensch

Ingo Zechner

Vortrag im Rahmen der BTWH-Jahrestagung 2010 »The New Man / Der neue Mensch«

German DepartmentUniversity of California at Berkeley

2. April 2010

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BTWH-Forschungsschwerpunkt 2009/2010: Der neue Mensch

Film als Beweis: »Fury«, »Nazi Concentration Camps«, »Judgement at Nuremberg« und »The Specialist«

Ingo Zechner

Vortrag am Department of Germanic Languages and LiteraturesHarvard University
im Rahmen der BTWH-Jahrestagung 2008
10.-12. Juni 2008

Im Zentrum meines Vortrags steht eine kurze Sequenz in Rony Braumans und Eyal Sivans umstrittenem Film „The Specialist“: die auf 3:30 Minuten verkürzte Vorführung von filmischen Beweismitteln im Eichmann-Prozess. Anhand dieses Filmes im Film lässt sich nahezu jeder einzelne Vorwurf exemplifizieren, der den Filmemachern in der Kontroverse um ihren Umgang mit dem Originalmaterial vom Jerusalemer Gerichtsverfahren gemacht wurde.

Gleichzeitig stellt sich die Frage nach der Beweiskraft filmischen Materials vor Gericht. Von den präzisen Filmaufnahmen des brandschatzenden Mobs in Fritz Langs „Fury“ bis zu den undeutlichen Bildern der versteckten Überwachungskamera in Angelika Schusters und Tristan Sindelgrubers „Operation Spring“: Was genau ist auf diesen Bildern zu sehen und in welchem Zusammenhang steht das Gezeigte mit der Anklage? Welche Möglichkeiten hat die üblicherweise aus dem Gerichtssaal verbannte filmische Dokumentation, den Filmbeweis zu authentifizieren oder zu delegitimieren?

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BTWH-Forschungsschwerpunkt 2007/2008: Scenes of Justice - Production of Truth

Die Sprachlosigkeit des anderen - Mobilität und Übersetzung: Hans-Christian Schmids Film »Lichter« (2003)

Ingo Zechner

Vortrag am German DepartmentUniversity of California at Berkeley
im Rahmen der BTWH-Jahrestagung 2006
22.-25. März 2006

Ausgangspunkt ist eine Szene aus Hans-Christian Schmids Film „Lichter“ (D 2003), in der ein Beamter des Bundesgrenzschutzes einen jungen ukrainischen Migranten verhört, der an der deutsch-polnischen Grenze aufgegriffen wurde. Im Mittelpunkt der Szene steht eine dritte Person: die junge Dolmetscherin, die übersetzt, was sie dem Verhörten zuvor in den Mund gelegt hat. Als der Beamte für einen Moment das Zimmer verlässt, verrät sie dem Migranten das Losungswort, das ihm den Weg zur Aufenthaltsgenehmigung eröffnet: „Bitten Sie um Asyl“.

Wessen Begehren artikuliert sich in der Bitte um Asyl? Das des Asylwerbers, des Beamten oder der Dolmetscherin? Wie verhält sich dieses Begehren zu der Sprache, die es zum Ausdruck bringt? Was ist die Rolle der Übersetzung? Welche Sprechakte bringt die Situation der Einvernahme hervor?

These ist, dass sich in der Bitte um Asyl ein Subjekt konstituiert, das sich von jenem ‚nackten Leben’ abhebt, über das der Grenzschutz zu gebieten versucht. Doch welche Spielräume hat dieses Subjekt? Wessen Imaginationen sind es, die diese Spielräume abstecken? Wodurch wird die Besetzung bestimmter Positionen in diesen Räumen zu einem politischen Akt?

(Publikationsfassung: siehe Publikationen Aufsätze)

BTWH-Forschungsschwerpunkt 2005/2006: Media and Mobility

Das nackte Leben der Migranten

Ingo Zechner

Vortrag am IFK Internationales Forschungszentrum Kulturwissenschaften, Wien
im Rahmen der BTWH-Jahrestagung 2005
23.-26. Juni 2005

Der italienische Philosoph Giorgio Agamben hat den Übergang zur Moderne als Moment der Übertragung der politischen Souveränität auf das ‚Volk’ zu bestimmen versucht. Zugleich hat er darauf hingewiesen, dass das Wort ‚Volk’ in den modernen europäischen Sprachen immer auch „die Armen, Enterbten, Ausgeschlossenen” bezeichnet. Ist die Deklaration der Menschenrechte mit der Konstitution des Volkes als souveräner Nation verknüpft, konfrontiert das Auftauchen des Flüchtlings das Volk mit dem ausgeschlossenen Teil seiner selbst. Die Figur des Flüchtlings, „die den Menschen der Menschenrechte schlechthin hätte verkörpern sollen“ – stürzt Agamben zufolge nicht nur die Nation, sondern auch die Menschenrechte in eine Krise. Während die Nation an die Geburt in einem bestimmten Territorium (ius soli) oder an die Geburt von Bürgereltern (ius sanguinis) gebunden ist, sind es die Menschenrechte nur an die Faktizität der Geburt als solcher: das ‚nackte Leben’. Und dennoch sind sie im System des Nationalstaates nur als Bürgerrechte garantiert. Für Flüchtlinge gilt konsequenter Weise ein Ausnahmerecht. Wie dieses Ausnahmerecht zum Ausnahmezustand wird, versucht Agamben anhand der Struktur des Lagers zu analysieren, das aus seiner Sicht nicht nur als eine historische Tatsache und Anomalie der Vergangenheit, sondern als eine verborgene Matrix der Gegenwart verstanden werden muss.

Gegen die Perspektive von Agamben kann man einwenden, dass Migranten sich nicht als ‚nacktes Leben’, sondern als Subjekte mit bestimmten Wünschen, Fertigkeiten (‚skills’) und Erfahrungen in Bewegung setzen. Wenn die Aufnahme jedoch nur noch in Form des Asyls möglich ist, zählt als Aufnahmekriterium ungeachtet der konkreten Persönlichkeit das nackte Leben und der Grad seiner Bedrohung. Muss man dann nicht davon ausgehen, dass sich im Asylverfahren ein neues Subjekt oder zumindest ein Subjekt neu konstituiert? Welcher Art ist dieses Subjekt und welche Spielräume hat es? Wie weit muss das Begehren seine Destinationen ändern, um sich ein Minimum an ‚agency’ zu sichern?

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BTWH-Forschungsschwerpunkt 2004/2005: Destinations of Desire - Routes of Agency

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